Bodenrichtwerte

 

  

 

Was ist ein Bodenrichtwert?

Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§196 BauGB). Die Bodenrichtwerte werden jährlich bezogen auf den Stichtag 01.01. des lfd. Jahres ermittelt und anschließend veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Bodenrichtwerte werden als Geofachdate geführt auf der Basis der Deutschen Grundkarte präsentiert. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können die Bodenrichtwertkarten erworben werden können. Auskünfte über Bodenrichtwerte werden von der Geschäftsstelle auch mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt. Die Bodenrichtwerte sind im Internet zur Nutzung und Information eingestellt worden.  

Die Bodenrichtwerte beziehen sich in der Regel auf erschließungsbeitragsfreie Grundstücke (Erschließungsbeiträge gemäß §§ 123 ff Baugesetzbuch).

Darstellung der Bodenrichtwerte

Wo finden Sie die Bodenrichtwerte?

Aktuelle Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte finden Sie unter:

 

Die Bodenrichtwerte werden in Bodenrichtwertkarten eingetragen. Als Geobasisdaten werden die Karten im Maßstab 1 : 5000 (DGK 5) im Kreises Steinfurt für die Darstellung verwendet. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf das jeweils definierte typische Grundstück (Richtwertgrundstück ). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstückszuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert. Bei Bedarf kann nach § 193Baugesetzbuch (BauGB) ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. Irgendwelche Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung oder den Baugenehmigungsbehörden können weder aus der Gliederung der Bodenrichtwerte noch aus

den Eintragungen in dieser Karte hergeleitet werden. Bei Richtwerten, deren Beitragszustand mit frei angegeben sind, sind Erschließungskosten im Sinne § 127 BauGB einschließlich Kanalanschlussbeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG)

enthalten. Bei Richtwerten, deren Beitragszustand mit pflichtig angegeben sind, sind keine Erschließungskosten enthalten.

Bodenrichtwerte wurden für folgende Flächen ermittelt:

  • Wohnbauflächen (W)
  • Gemischte Bauflächen (M)
  • Gemischte Bauflächen (MD, Dorfgebiet)
  • Gewerbliche Bauflächen (G)
  • Sonderbauflächen (S)

Wie erhalten Sie einen Bodenrichtwert?

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt mündlich (gebührenfrei) oder schriftlich (gebührenpflichtig) Auskünfte. Sie können die Bodenrichtwertkarte auch in der Geschäftsstelle einsehen.

Die Bodenrichtwerte sind auch im Internet unter dem (BORIS = BodenRichtwertInformationsSystem) kostenlos zur Einsicht verfügbar. 

Hinter BORIS.NRW stehen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und der Obere Gutachterausschuss für Grund-stückswerte im Land Nordrhein-Westfalen. Realisiert wurde BORIS.NRW vom Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Oberen Gutachterausschusses Nordrhein-Westfalen. 

 

 

 Historische Bodenrichtwerte:

 

Bodenrichtwertkarten 1999

Bodenrichtwertkarten 2000

Bodenrichtwertkarten 2001

                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner:

Franz Hüsken
-Leiter der Geschäftsstelle-
Tel.: 02551/69-2753
Gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

Ludger Engbers                     (Verkehrswertgutachten)      

Tel.: 02551/69-2756

Ludger.engbers@kreis-steinfurt.d

 

Ilona Haverkamp

(Verkehrswertgutachten)  
Tel.: 02551/69-2763
ilona.haverkamp@kreis-steinfurt.de  

Veronika Biefang                                           (Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2736

veronika.biefang@kreis-steinfurt.de 

 

Klaus Weczerek 

(Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2752

klaus.wecezerek@kreis-steinfurt.de

 

Brigitte Westhoff                                    (Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2736

brigitte.westhoff@kreis-steinfurt.de

 

Edith Hofmann                                    (Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2751

edith.hofmann@kreis-steinfurt.de

 

Claudia Wessels                                    (Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2751

claudia.wessels@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

01/06  FH