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Bodenrichtwerte |
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Eine wesentliche
Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten
(§196 BauGB). Die Bodenrichtwerte werden jährlich bezogen auf den Stichtag
01.01. des lfd. Jahres ermittelt und anschließend veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Bodenrichtwerte werden als Geofachdate geführt auf der Basis der Deutschen Grundkarte präsentiert. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können die Bodenrichtwertkarten erworben werden können. Auskünfte über Bodenrichtwerte werden von der Geschäftsstelle auch mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt. Die Bodenrichtwerte sind im Internet zur Nutzung und Information eingestellt worden. Die Bodenrichtwerte beziehen sich in der Regel auf erschließungsbeitragsfreie Grundstücke (Erschließungsbeiträge gemäß §§ 123 ff Baugesetzbuch). Darstellung der
Bodenrichtwerte Wo finden Sie die Bodenrichtwerte?
Aktuelle
Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte finden Sie unter:
Die Bodenrichtwerte werden in Bodenrichtwertkarten
eingetragen. Als Geobasisdaten werden die Karten im Maßstab 1 : 5000
(DGK 5) im Kreises Steinfurt für die Darstellung verwendet. Der
Bodenrichtwert bezieht sich auf das jeweils definierte typische Grundstück
(Richtwertgrundstück ). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Abweichungen des
einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und
Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder
Grundstückszuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom
Richtwert. Bei Bedarf kann nach § 193Baugesetzbuch (BauGB) ein Gutachten des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt
werden. Irgendwelche Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung oder den
Baugenehmigungsbehörden können weder aus der Gliederung der Bodenrichtwerte
noch aus den Eintragungen in
dieser Karte hergeleitet werden. Bei Richtwerten, deren Beitragszustand mit frei
angegeben sind, sind Erschließungskosten im Sinne § 127 BauGB einschließlich
Kanalanschlussbeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) enthalten. Bei
Richtwerten, deren Beitragszustand mit pflichtig angegeben sind, sind keine
Erschließungskosten enthalten. Bodenrichtwerte wurden für folgende Flächen ermittelt:
Wie erhalten Sie einen Bodenrichtwert?
Die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt mündlich (gebührenfrei) oder
schriftlich (gebührenpflichtig) Auskünfte. Sie können die Bodenrichtwertkarte
auch in der Geschäftsstelle einsehen. Die
Bodenrichtwerte sind auch im Internet unter dem (BORIS =
BodenRichtwertInformationsSystem) kostenlos zur Einsicht verfügbar. Hinter BORIS.NRW stehen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
und der Obere Gutachterausschuss für Grund-stückswerte im Land
Nordrhein-Westfalen. Realisiert wurde BORIS.NRW vom Landesvermessungsamt
Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Oberen Gutachterausschusses
Nordrhein-Westfalen. Historische Bodenrichtwerte:
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Ansprechpartner:
Franz Hüsken
-Leiter der Geschäftsstelle-
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01/06 FH