Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt

  

 

 

 

Kaufpreissammlung

  

 

Durch die Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert ist und dass daraus marktkonforme Daten für den Grundstücksmarktbericht, die erforderlichen Daten und die Bodenrichtwerte ermittelt werden können. Die Kaufpreissammlung spiegelt das tatsächliche Geschehen des Grundstücksmarktes wieder.

Damit sind aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vorhanden. Die Basisdaten stehen dem Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, Erstattung von Verkehrswertgutachten und Ermittlung sonstiger werterelevanter Daten (Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung. Die Daten der Kaufpreissammlung können auch unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten, sowie sonstigen Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

 

Datengrundlage 

Alle beurkundenden Stellen, z.B. Notare, übersenden dem Gutachterausschuss Abschriften von Verträgen, in denen ein Grundstück verkauft oder ein Erbbaurecht begründet wurde. Dies gilt z.B. auch für Eigentumsübergänge im Wege des Tausches, für den Enteignungsbeschluss, den Grenzregelungs- oder Baulandumlegungsbeschluss und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Zur Auswertung entnimmt der Gutachterausschuss Informationen aus den Grundstückskaufverträgen. Hierzu gehören u.a. Kaufpreis, Grundstücksfläche, Lage, Rechte und Belastungen. 

Diese Daten werden um weitere, aus den Verträgen nicht ersichtliche Informationen ergänzt. Hierzu gehören z.B. die Daten der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungs-plan), der Erschließungszustand und die Art des Gebäudes (Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt). 

Die Angaben werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden die Kaufverträge nach der Auswertung vernichtet.

 

Auskünfte 

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und der erforderlichen Daten sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und zur Erstellung von Wertgutachten verwendet. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Hierzu zählen u.a. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. 

Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden zum Teil nur in anonymisierter Form von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses herausgegeben.

 

Auszug aus dem Baugesetzbuch (BauGB)

§ 195

Kaufpreissammlung

(1) Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrags, wenn diese getrennt beurkundet werden, sowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahren, den Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplans, den Beschluss über eine vereinfachte Umlegung und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren.

 

(2) Die Kaufpreissammlung darf nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung übermittelt werden. Vorschriften, nach denen Urkunden oder Akten den Gerichten oder Staatsanwaltschaften vorzulegen sind, bleiben unberührt.

 

(3) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen (§ 199 Abs. 2 Nr. 4).

 

 

Gebühren

Antragsformular

 

 

 

 

 

 Ansprechpartner:

 Franz Hüsken

-Leiter der Geschäftsstelle-
Tel.: 02551/69-2753
Gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

 

Veronika Biefang
(Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2736

veronika.biefang@kreis-steinfurt.de 

 

Klaus Wezerek

(Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2752

klaus.wecezerek@kreis-steinfurt.de

 

Brigitte Westhoff

(Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2736

brigitte.westhoff@kreis-steinfurt.de

 

Edith Hofmann

(Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2751

edith.hofmann@kreis-steinfurt.de

 

Claudia Wessels

(Auskünfte)  
Tel.: 02551/69-2751

claudia.wessels@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

 

                                                                         

 

                                                                                                                                                                                                        01/06 FH