Darstellung der Bodenrichtwerte |
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| - Legende - | |||||||
| Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche zum angegebenen Stichtag. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf das jeweils definierte typische Grundstück (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. | |||||||
| Abweichungen des einzelnen Grundtücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstückszuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert. Bei Bedarf kann nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. Irgendwelche Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung oder den Baugenehmigungbehörden können weder aus der Gliederung der Bodenrichtwerte noch aus den Eintragungen in dieser Karte hergeleitet werden. | |||||||
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Bei Richtwerten in Klammern sind Erschließungskosten im Sinne § 127 BauGB einschließlich Kanalanschlußbeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) enthalten. Bei Richtwerten ohne Klamern sind keine Erschließungskosten enthalten. |
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| Regelmäßige Grundstückseigenschaften: |
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| Der erste große Buchstabe bezeichnet den Entwicklungszustand. | |||||||
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B = baureifes Land R = Rohbauland E = Bauerwartungsland |
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Die zweiten und dritten großen Buchstaben bezeichnen die Art der baulichen Nutzung nach § 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ): |
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Die kleinen Buchstaben bezeichnen die Bauweise: o = offene Bauweise g = geschlossene Bauweise Die römischen Zahlen geben die zulässige Geschoßzahl an. Die erste arabische Zahl gibt die Grundstückstiefe, die zweite Zahl gibt die Grundstücksgröße in m2 an. |
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06/02 GA Steinfurt |
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