|
|
|
|
|
|
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt |
|
Aufgaben
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist aufgrund des Bundesbaugesetzes ( BBauG ) von 1960 eingerichtet worden. Er ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Kreis Steinfurt als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Seit der kommunalen Gebietsreform im Jahre 1975 ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt für das neue Kreisgebiet zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich heute auf das Gebiet von 23 kreisangehörigen Gemeinden mit ca. 370.000 Einwohnern. Bei der Stadt Rheine als große kreisangehörige Stadt ist seit dem 1. Januar 1981 ein eigener Gutachterausschuss eingerichtet.
Der Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: ·
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung ·
Ermittlung von Bodenrichtwerten · Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten · Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken · Ermittlung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile · Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen · Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte · Erstellung von Mietwertübersichten
|
Vorsitzender: Henning Meyer
Tel.: 02551/69-2755
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
01/06 FH