Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt

Aufgaben

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist aufgrund des Bundesbaugesetzes ( BBauG ) von 1960 eingerichtet worden. Er ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Kreis Steinfurt als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

Seit der kommunalen Gebietsreform im Jahre 1975 ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt für das neue Kreisgebiet zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich heute auf das Gebiet von 23 kreisangehörigen Gemeinden mit ca. 370.000 Einwohnern.

Bei der Stadt Rheine als große kreisangehörige Stadt ist seit dem 1. Januar 1981 ein eigener Gutachterausschuss eingerichtet.


Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft für die Dauer von 5 Jahren bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und Vermessungs- und Liegenschaftswesen.
Der Gutachterausschuss wird in einer Mindestbesetzung mit dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Gutachtern auf Antrag tätig.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient er sich einer beim Kreis Steinfurt eingerichteten Geschäftsstelle , die ausschließlich gemäß den Weisungen des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden arbeitet.

 

Der Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

·         Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung

·         Ermittlung von Bodenrichtwerten

·         Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

·         Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken

·         Ermittlung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile

·         Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen

·         Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte

·         Erstellung von Mietwertübersichten

 

 

 

 

Mitglieder

 

 

 

 

 

Vorsitzender:

Henning Meyer
Tel.: 02551/69-2755
Gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de

henning.meyer@kreis-steinfurt.de

 

 

 

Stellv. Vorsitzender:

Franz Josef Holtgräve
Tel.: 02551/5287
Gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsführer:

 

Franz Hüsken

 

02551/69-2753

Gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de

 

mailto:franz.huesken@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                       01/06  FH