Verkehrswertgutachten

  

 

Der Gutachterausschuss erstellt u.a.

·       Gutachten über Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken

·       Gutachten über Miet- und Pachtwerte

·       Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und Nachteile


Antragsberechtigte sind: Eigentümer, Pflichtteils-, Erbbauberechtigte o.ä. sowie Gerichts- und Justizbehörden.



Benötigte Unterlagen


Formloser Antrag bzw. Antragsvordruck mit Angabe der zweifelsfreien Grundstücksbezeichnung, dem Ansprechpartner für die Ortsbesichtigung und dem Kostenträger

Wertgutachten dienen der individuellen Markttransparenz, indem der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ermittelt wird. Der Gutachterausschuss kann mit einem Wertgutachten außerdem die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust ermitteln und Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensteile erstatten.

Der Gutachterausschuss besteht aus Sachverständigen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Im Einzelfall der Verkehrswertermittlung ist er mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei ehrenamtlichen Gutachtern besetzt.

 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind in der Regel die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

Die Antragberechtigung ist im Übrigen in § 193 Baugesetzbuch geregelt. 

Wertgutachten müssen schriftlich beantragt werden. Eine Abschrift des Gutachtens ist dem Eigentümer zu übersenden.

 

Vorlage von Unterlagen

  • Bauzeichnungen, Wohn-, Nutzflächen- und Baumassenberechnungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum (Aufteilungsplan)
  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug (nur Abteilung I und II)
  • Verträge, z.B. Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht etc.
  • Angaben zur Miethöhe
  • Verträge sonstiger privatrechtlicher Vereinbarungen
  • Lageplan bei Bewertung von Grundstücksteilflächen mit Darstellung der Fläche

 

Gebühren  

Die Gebühr berechnet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (GV. NRW. S. 354/SGV. NRW. 2011) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AvwGebO NRW) vom 03. Juli 2001 (GV.NRW. S. 262/SGV.NRW.2011) in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Ansprechpartner:

 Franz Hüsken

-Leiter der Geschäftsstelle-
Tel.: 02551/69-2753
Gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

Ludger Engbers                     (Verkehrswertgutachten)      

Tel.: 02551/69-2756

Ludger.engbers@kreis-steinfurt.d

 

Ilona Haverkamp

(Verkehrswertgutachten)  
Tel.: 02551/69-2763
ilona.haverkamp@kreis-steinfurt.de 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag per Post

 

 

 Hier gibt's das Formular für den Antrag per Post [pdf]


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01/06  FH