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Verkehrswertgutachten |
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Der Gutachterausschuss erstellt u.a. · Gutachten über Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken · Gutachten über Miet- und Pachtwerte · Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und Nachteile
Wertgutachten dienen der
individuellen Markttransparenz, indem der Verkehrswert von bebauten und
unbebauten Grundstücken ermittelt wird. Der Gutachterausschuss kann mit einem
Wertgutachten außerdem die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust
ermitteln und Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere
Vermögensteile erstatten. Der Gutachterausschuss besteht
aus Sachverständigen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Im
Einzelfall der Verkehrswertermittlung ist er mit einem Vorsitzenden und
mindestens zwei ehrenamtlichen Gutachtern besetzt. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind in der
Regel die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer
Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der
Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Die Antragberechtigung ist im
Übrigen in § 193 Baugesetzbuch geregelt. Wertgutachten müssen schriftlich beantragt werden. Eine Abschrift des Gutachtens ist dem
Eigentümer zu übersenden. Vorlage von Unterlagen
Gebühren
Die Gebühr berechnet sich nach
dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23.
November 1971 (GV. NRW. S. 354/SGV. NRW. 2011) in Verbindung mit der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AvwGebO NRW) vom 03. Juli 2001
(GV.NRW. S. 262/SGV.NRW.2011) in der jeweils gültigen Fassung. |
Ansprechpartner:
Franz Hüsken -Leiter
der Geschäftsstelle-
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Antrag per Post |
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01/06 FH